Barrierefreiheit

Als „Kleinstunternehmen" sind wir (Chiemgau Vermögen GmbH) von den dienstleistungsbezogenen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht betroffen. Gleichwohl bemühen wir uns im Einzelfall, den Zugang zu unseren Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.