Finanzportfolioverwaltung
Unter Finanzportfolioverwaltung versteht man die Verwaltung fremden Vermögens allein im Interesse des Vermögensinhabers.
Bei der reinen Anlageberatung entsteht nur ein einziges, kurzzeitiges Schuldverhältnis. So besteht grundsätzlich für die Zeit nach der Anlageentscheidung keine Vermögensbetreuungspflicht. Dagegen erstreckt sich die Finanzportfolioverwaltung über einen längeren Zeitraum. Es handelt sich juristisch um ein Dauerschuldverhältnis, bei dem auch die „Chemie“ stimmen sollte. Der Anleger wird nach einem Wertpapiererwerb nicht alleine gelassen, sondern der Vermögensverwalter ist für die fortlaufende Verwaltung des Kundenportfolios verantwortlich.
Im Gegensatz zur Anlageberatung entscheidet nicht der Kunde, ob, wann und in welchem Umfang ein bestimmtes Anlageprodukt erworben oder verkauft wird, sondern diese Entscheidung wird vom Vermögensverwalter selbständig wahrgenommen.
Auf diese Art und Weise wird dem Anleger im vereinbarten Umfang auch die Überwachung der Entwicklung seines Vermögens abgenommen. Dabei hat der Vermögensverwalter über eine Vollmacht nur eine Dispositionsmöglichkeit über das ihm anvertraute Vermögen.
Bei der Vermögensverwaltung geht eine Bestandsanalyse voraus. Der Vermögensverwalter überprüft die Zusammensetzung des Vermögens nach Anlageklassen (festverzinsliche Wertpapiere, Aktien), Anlageregionen und weiteren Kriterien und justiert an diesen Parametern nach Maßgabe vereinbarter Anlagerichtlinien den Bestand neu aus. Dieses Justieren erfordert Offenheit und Klarheit auf beiden Seiten.