Testamentsvollstrecker

Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weitgehend vermeiden, dass zwischen den Erben Streitigkeiten über die Nachlassverteilung entstehen. 

Die Testamentsvollstreckung ist auch ein geeignetes Instrument um die Erfüllung von den im Testament enthaltenen Auflagen sicherzustellen. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden.

Insbesondere bei einem hohen Nachlassvermögen, bei mehreren Erben, einer umfangreichen Teilungsanordnung und natürlich bei Auflagen dient die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dazu, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und damit dafür sorgen, dass der letzte Wille des Erblassers auch richtig umgesetzt wird. Rechtsunerfahrene Personen, minderjährige oder im Ausland lebende Erben sind mit einer Nachlassabwicklung häufig überfordert.

Kann Streitigkeiten unter den Erben vermeiden
Unterstützung von im Ausland lebenden Erben
Unterstüzung von minderjährigen Erben

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der in einem Testament benannte Testamentsvollstrecker soll die vom Erblasser getroffenen Anordnungen nach dem Wortlaut des Testaments ausführen.

Er prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen und hat den erkennbaren Willen des Erblassers zu befolgen sowie die Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Zunächst nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass zur Erfüllung seiner Aufgaben in Besitz und verwaltet ihn ordnungsgemäß. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die ordnungsgemäße Auseinandersetzung unter mehreren Miterben zu bewirken.
Ein Testamentsvollstrecker darf keine "InsichGeschäfte", d.h. Geschäfte mit sich selbst vornehmen (§ 181 BGB). Durch den Testamentsvollstrecker kann der Erblasser erreichen, dass dem Erben jemand vor die Nase gesetzt wird, der dafür sorgt, dass das vererbte Vermögen beieinander bleibt und nicht "verprasst" wird. Wegen der zentralen Stellung des Vollstreckers trägt eine derartige Anordnung auch zur Friedensstiftung unter den Miterben bei.

Vollstrecker überprüft Rechtmäßigkeit der Verfügungen
Trägt zur Friedensstiftung unter den Erben bei
Sorgt für ordnungsgemäße Auseinandersetzung unter mehreren Erben