Regulierung

Chiemgau Vermögen GmbH ist eine selbständige, bankunabhängige Vermögensverwaltung mit Sitz in Traunstein.

Sie wird jährlich auf Einhaltung von Sorgfalts- und Treuepflichten gegenüber seinen Anlegern von einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Sie besitzt eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Wertpapierinstitutsgesetz § 15 WpIG und eine Erlaubnis der IHK München nach § 34 d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung Versicherungsmakler).

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 AnlEntG (Anlegerentschädigungsgesetz) sind wir der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.

Unsere Partnerbanken:

Der "Fonds de Garantie des Depots et de Resolution"
Für unsere Kunden besteht zum einen die EU-weit geregelte gesetzliche Absicherung in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde.
DAB BNP Paribas ist im Rahmen der Mitgliedschaft der BNP Paribas S.A. als europaweit tätige Bank mit Hauptsitz in Frankreich bis zu einer Höhe von 100.000 Euro im französischen "Fonds de Garantie des Depots et de Resolution" (FGDR) abgesichert.

Der deutsche Einlagensicherungsfonds
Darüber hinaus ist DA8 BNP Paribas als deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Hierüber ist Ihr Vermögen bis einer Höhe von 120 Millionen Euro pro Kunde geschützt.

Das Institut ist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geschützt. Der Schutz dieser gesetzlichen Einlagensicherung beträgt pro Einleger bis zu 100.000 €. Das Institut ist zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Der Schutzumfang Ihrer Einlage - inklusive des gesetzlichen Schutzes - beträgt mindestens eine Million Euro.

Der genaue Schutzumfang errechnet sich aus 20% des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts. Das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland beträgt fünf Millionen Euro. Somit ist der Mindestschutz eine Million Euro pro Einleger.